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Führerschein mit 17 Jahren


Seit Oktober 2006 dürfen 17-Jährige den Autoführerschein bei Fahrschule Ströter ablegen, wenn ein namentlich benannter Erwachsener als Begleitperson mit im Auto sitzt.

17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B oder 3 besitzen und darf höchstens drei Punkte in Flensburg haben.

Der oder die Jugendliche muss einen Antrag auf begleitendes Fahren stellen. Außerdem gibt es eine entsprechende Erklärung für die Begleitperson.

Der Antrag auf begleitendes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Mit 18 wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfbescheinigung wird zurückgegeben.


fahrschule-ströter.de